Westnetz will LWL-Kabel anbringen

Die Westnetz GmbH betreibt auf meiner Fläche eine Strom-Freileitung und ein Strom-Erdkabel. Das Leitungsrecht ist im Grundbuch gesichert. Nun möchte Westnetz ein Lichtwellenleiterkabel (LWL) anbringen. Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ja, das ist der Fall, falls die Westnetz das LWL-Kabel für die öffentliche Kommunikation nutzen möchte. Die Betreiber von Strom-Freileitungen, Strom-Erdleitungen sowie Gasleitungen nutzen die LWL-Kabel vielfach für interne Steuerungszwecke, aber auch für öffentliche Kommunikationszwecke. Sofern die Leitungen nur für interne Zwecke (in der Regel Steuerung der Strom- und Erdleitungen) genutzt werden, sind sie nicht entschädigungspflichtig. Die Steuerungskabel sind dann mit der Entschädigung für die Strom- bzw. Gasleitung abgegolten.

Es sieht anders aus, wenn die...