Wer ist für die Unterhaltung des Baches in der Pflicht?

Leserfrage: Wer ist für den ordnungsgemäßen Ausbau des Baches zuständig, sodass meine Fläche nicht mehr überflutet wird?

Wochenblatt-Leser Horst E. in K. fragt: Bei Starkregen fließt Wasser und Schlamm von anliegenden Feldern in einen Bach. Dieser strömt unter anderem durch Rohre, die unter einer privaten Zufahrt liegen. Die Rohre sind für die jetzigen Verhältnisse offenbar zu gering dimensioniert, denn es kommt regelmäßig zum Rückstau und zur Überflutung meiner Flächen. Zudem befindet sich auf einem Privatgrundstück eine Staustufe. Wer ist für den hochwassergerechten Ausbau und die Instandhaltung des Baches verantwortlich?

Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn, WLV, kann informieren: Für die Unterhaltung und den Ausbau eine Gewässers ist entweder der Kreis, die Kommune, in deren Gebiet das jeweilige Gewässer gelegen ist, oder – sofern bestehend – ein Wasser- und Bodenverband zuständig. Dieses setzt allerdings vorliegend voraus, dass es sich bei dem von Ihnen geschilderten Bachlauf um ein Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes NRW (LWG) handelt, andernfalls wäre...