Wem gehören die Wegeflächen?

Viele Wege in unserer Gemeinde gehören allen Grundstückseigentümern, den Inte­ressenten. Unsere Stadt verfügt seit Jahren über diese Wege, als seien sie ihr Eigentum. Als Vorsitzender der Flurbereinigung werde ich oft mit diesen Problemen konfrontiert. Seit den 1960er-Jahren hat keine Versammlung der Interessenten mehr stattgefunden. Wie wahren wir unsere Rechte?

Hintergrund der Entstehung von Separationsgemeinschaften waren die Gemeinheitsteilungen, die ab dem 18. Jahrhundert das
Gemeinschaftseigentum insbesondere an Viehweiden, Feldern und Wäldern aufhoben. Ursprünglich gehörten solche Nutzungsflächen nicht einzelnen Dorf- oder Markgenossen, sondern sie waren ungeteiltes Eigentum aller Dorfbewohner. Hierzu gehörten auch Wege, Gräben und andere der Bewirtschaftung der Flächen dienende Flurstücke.

Um die Agrarstruktur zu verbessern, hat der Preußische Staat 1821 die Gemeinheitsteilungsordnung erlassen. Danach wurden die ungeteilten Nutzungsflächen der Dorfgemeinschaft auf einzelne Mitglieder aufgeteilt und zu Eigentum übertragen, sofern sie in dem Gebiet eine Hofstelle betrieben.

Die Wege und Gräben blieben hingegen...