Wem gehören die Gräben?

Wem gehören ehemalige Bewässerungsgräben, die heute keine Bedeutung mehr haben, die aber eine Parzellennummer im Grundbuch besitzen? Was sagt das Landeswassergesetz NRW zu diesem Sachverhalt?

Nach § 5 Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWG) ist ein Gewässer 2. Ordnung oder ein sonstiges Gewässer, sofern es kein selbstständiges Grundstück ist, Bestandteil der Ufergrundstücke und gehört deren Eigentümern. Ein Ufergrundstück ist jede selbstständige im Grundbuch bezeichnete Parzelle. Der sich aus dem Grundbuch...