Wasserbehörde fordert Wasserrecht

Wir fördern Wasser aus einem eigenen Brunnen für Haus und Hof. Jetzt fordert die Wasserbehörde des Kreises, dass wir ein Wasserrecht beantragen. Dazu sollen wir zahlreiche Fragen beantworten und eine Wasserprobe beibringen. Können wir die Forderung zurückweisen?

Der Kreis fordert von Ihnen einen wasserrechtlichen Erlaubnisantrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Als Betreiber der Eigenwasseranlage sind Sie verpflichtet, der Unteren Wasserbehörde die nachgefragten Zahlen und Daten zu nennen.

Soweit wir den mitgeschickten Fragenkatalog beurteilen können, können Sie alle Unterlagen, die dort gefordert werden, selbst besorgen und die gestellten Fragen beantworten. Etwa Beschreibung der Lage der Anlage in der Örtlichkeit, Angaben zur...