Wasser in Kanal?

Mein Hofgrundstück im Innenbereich hat 6000 m2. 1993 musste ich die Dachfläche des Wohnhauses an den Mischwasserkanal anschließen. Seit 2010 zahle ich dafür Regenwassergebühr. Nun verlangt die Gemeinde auch den Anschluss der Scheunendachfläche an den Kanal. Für die befestigte Hoffläche soll ich eine Einleitererlaubnis beim Kreis beantragen. Bisher entwässern Scheune und Hoffläche in einen Bach neben dem Hof. Darf die Gemeinde das fordern? Mein Nachbar darf sein Regenwasser weiter auf seinem Grundstück versickern.

Nach dem Landeswassergesetz NRW (LWG) können Kommunen grundsätzlich auf der Basis einer Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für das auf einem Grundstück anfallende Abwasser- und Niederschlagswasser festsetzen. Dann muss der Grundeigentümer das Wasser in den gemeindlichen Schmutz- bzw. Regenwasser­kanal einleiten. Für die Einleitung darf die Gemeinde nach Maßgabe ihrer Satzung Gebühren erheben.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gemeinde den Eigentümer von der Überlassung des Niederschlagswassers freistellen mit der Folge, dass keine...