Was tun gegen Eintrag im Flächennutzungsplan?

Leserfrage: In unserem neuen Flächennutzungsplan (FNP) ist eine Grünlandfläche mit dem Vermerk „Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft“ gekennzeichnet. Wie kommt so ein Eintrag in den FNP?

Wochenblatt-Leserin Ursula A. fragt: In unserem neuen Flächennutzungsplan (FNP) ist eine Grünlandfläche mit dem Vermerk „Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft“ gekennzeichnet. Wie kommt so ein Eintrag in den FNP? Kann ich die Zweckbestimmung entfernen lassen? Welchen Vorteil bzw. Nachteil habe ich durch den Eintrag?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes obliegt der Kommune. Die Verwaltung macht dazu dem Rat...