Wer im Internet eine eigene Homepage betreibt, gilt nach dem Telemediengesetz als „Telemedienanbieter“. Aus dem Gesetz, das unter www.gesetze-im-internet.de/tmg/ nachzulesen ist, ergibt sich eine Impressumspflicht für geschäftsmäßige Internetseiten. Private Homepages brauchen in der Regel kein Impressum. Die Grenze ist allerdings unscharf, schon das Einbinden von Werbung kann ausreichen, damit die Homepage als geschäftsmäßig eingestuft wird.
Homepages von Unternehmen müssen in jedem Fall ein Impressum haben, das „unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ ist. Sinnvoll ist beispielsweise, einen Link auf das Impressum auf jeder Seite in der Kopf- oder Fußzeile einzubauen. Pflichtinformationen für das Impressum sind:
- Vollständiger Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten,
- Telefon und E-Mail-Adresse für eine „unmittelbare Kommunikation“,
- Angabe des Handels- oder Genossenschaftsregisters, in das das Unternehmen eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden, oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer. Damit ist nicht die Steuernummer gemeint.
Zusätzlich zum Impressum sieht man auf vielen Webseiten einen pauschalen Haftungsausschluss („Disclaimer“). Darin sagt der Betreiber, dass er für bestimmte, vor allem fremde Inhalte, auf die er verlinkt, nicht haftet. Das ist nicht verpflichtend und bringt keine Vorteile. Sinnvoller ist es, Links und Einträge in Gästebüchern oder Foren regelmäßig zu überprüfen und das auch entsprechend auf der Homepage zu vermerken.
Noch ein Tipp: Fast alle Texte, Videos, Fotos, Stadtpläne und Skizzen, die im Internet zu finden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Wer solche Inhalte ohne Erlaubnis auf seine Webseite stellt und damit „öffentlich zugänglich macht“, verletzt das Urheberrecht und riskiert eine Abmahnung. Gerade bei Stadtplänen kommt das häufig vor. Sicherer ist es, Wegskizzen selbst zu zeichnen und nur eigene Fotos zu verwenden. Außerdem gibt es einige Portale, auf denen Hobbyfotografen kostenlos ihre Bilder zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel www.pixelio.de. Diese können bei Einhaltung der Nutzungsbedingungen, z. B. der Nennung des Fotografen, als Ergänzung für die eigene Homepage verwendet werden.
Erhalten Sie eine Abmahnung, sollten Sie nicht sofort zahlen, sondern erst Kontakt zu einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherschutzzentrale aufnehmen, da viele Abmahnungen unbegründet sind und in der Hoffnung auf „schnelles Geld“ breit gestreut werden.
Hilfreiche Informationen zum Thema Impressum und Urheberrecht bietet zum Beispiel die Webseite www.irights.info.