Urne am Hofkreuz beisetzen?

Laut Stadt darf ich meine Urne am Hofkreuz beisetzen. Das Kreuz liegt an meinem Privatweg, der zum Hof führt. Jetzt fordert die Stadt, dass ich zu ihren Gunsten eine Grunddienstbarkeit eintragen lasse. Muss ich das tun? Falls ja, darf dann jedermann den Weg nutzen?

Hintergrund Ihrer Frage ist § 15 Abs. 6 Satz 2 des Bestattungsgesetzes NRW; danach darf die Stadt das Verstreuen oder das Vergraben von Toten­asche auf einem Grundstück außerhalb eines Friedhofs nur genehmigen, wenn diese Art der Beisetzung schriftlich bestimmt und der Stadt nachgewiesen wurde, dass der Beisetzungsort dauerhaft öffentlich zugänglich ist. Grundsätzlich gilt in NRW Friedhofszwang. Nach § 14 Bestattungsgesetz müssen Leichen auf einem Friedhof bestattet werden.

§ 15 Abs. 5 bestimmt für die Feuerbestattung, dass das dauerhaft versiegelte Behältnis mit der Totenasche auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen ist. Sie haben dem Krematorium die ordnungsgemäße Beisetzung innerhalb von sechs Wochen nach Aushändigung...