Trotz Verpachtung Kammerbeitrag?

Obwohl ich seit dem 1. Oktober 2019 alle Flächen (2,5 ha) verpachtet habe, soll ich weiter rund 200 € Beitrag an die Landwirtschaftskammer NRW zahlen. Wie ist das möglich? Ich beanspruche keine Beratung, auch sonst leistet die Kammer nichts für mich.

Grundsätzlich ist derjenige zur Zahlung der Kammerumlage verpflichtet, der auch die Grundsteuer zahlt. Bei einer Verpachtung ist die Umlage vom Pächter zu entrichten, soweit mit dem Eigentümer keine abweichende Vereinbarung im Pachtvertrag getroffen wurde. Hintergrund ist, dass der aktiv wirtschaftende ­Betrieb mit der Umlage belastet wird, da er auch...