Tiefenbohrung ohne Ausgleich?

Der Wasserbeschaffungsverband will auf meinem Grundstück eine Tiefenbohrung anlegen, um die Wasserversorgung des Dorfes zu sichern. Der Vorstand meint, dafür sei nach dem Wasserverbandsgesetz kein Vertrag nötig. Stimmt das? Darf der Verband ein einzelnes Mitglied so stark und ohne Ausgleich belasten?

Der Verband ist nach § 33 Abs. 1 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) berechtigt, Grundstücke zu betreten und zu benutzen, soweit dies für die Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Aus dieser Vorschrift ergibt sich somit eine Duldungspflicht für die Mitglieder des Verbandes, wobei die Satzung da­rüber hinaus sogar noch weitere Beschränkungen des Grundeigentums vorsehen kann. Zu dulden sind alle Maßnahmen des Verbandes einschließlich des Betretens und Benutzens der...