Straßenentwässerung in eigenen Graben

Leserfrage: Ist es rechtmäßig, dass die Kreisstraße durch den Graben in unserer Grünlandfläche entwässert wird?

Wochenblatt-Leser Moritz S. in K. fragt: Wir haben durch Flächentausch eine Grünlandfläche erhalten, durch die ein Graben zur Entwässerung führt. Die Entwässerung der darüber liegenden Kreisstraße ist teils verrohrt, teils wird sie mittels eines Grabens entwässert. Dieser Graben führt in jenen auf unserer Grünlandfläche. Ist das rechtmäßig?

Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn vom WLV nimmt Stellung: Beim Straßenoberflächenwasser handelt es sich um Niederschlagswasser und damit um Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Dafür besteht eine ­Abwasserbeseitigungspflicht des jeweiligen Straßenbaulastträgers, solange dieses Straßenoberflächenwasser im Außenbereich anfällt. Für im Innenbereich anfallendes Wasser ist dagegen die jeweilige Kommune zuständig.

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