Wochenblatt-Leser Hansfried L. fragt: Ich habe den Fragebogen zur Sozialwahl, den die SVLFG jetzt verschickt hat, ausgefüllt. Aber eins verstehe ich nicht: Warum bin ich als Unternehmer, der regelmäßig einen Minijobber beschäftigt, von der Wahl ausgeschlossen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Sie sind nicht von der Wahl ausgeschlossen. In „Ihrer“ Gruppe der Arbeitgeber greift jedoch ein Sonderfall des Sozialwahlrechts, teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit. Demnach sind Unternehmer, die regelmäßig familienfremde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, Arbeitgeber. Als Beschäftigte zählen nach Auskunft der SVLFG auch Minijobber. Hier komme es nicht auf die Form des Beschäftigungsverhältnisses an, wesentlich sei die Regelmäßigkeit. Arbeitgeber dürfen daher nicht in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) wählen. In der Gruppe der Arbeitgeber wurde eine Liste eingereicht und zugelassen, sodass in dieser Gruppe eine Wahl ohne Wahlhandlung stattfindet. Diese Besonderheit heißt „Friedenswahl“.
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(Folge 13-2023)