Schmerzensgeld für falsche Strafanzeigen?

Leserfrage: Was kann ich gegen unwahre Strafanzeigen machen?

Wochenblatt-Leser Paul F. in S. ist Landwirt. Eine Nachbarin erstattete mehrmals Strafanzeige gegen ihn. Jedes Mal wurden die Verfahren eingestellt. Die Anschuldigungen waren falsch und erlogen. Er möchte, dass die Nachbarin sich entschuldigt. Wie ist die Rechtslage? Hat er Anspruch auf Schmerzensgeld?

Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt, WLV, kann informieren: Ohne nähere Angaben zum Sachverhalt zu kennen, können wir allgemeine Hinweise geben. Hier ist die strafrechtliche und die zivilrechtliche Seite zu unterscheiden:

Strafrechtlich könnte sich die Nachbarin wegen falscher Verdächtigung nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht haben. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer einen anderen bei ­einer Behörde ... oder öffentlich ­wider besseres Wissen einer ­rechtswidrigen Tat ... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches...