Schlagabraum nicht verbrennen?

Wegen Corona hatte unsere Stadt alle Osterfeuer verboten. Bei der Gemeinde habe ich nun einen Antrag zur Verbrennung des Schlagabraums gestellt. Auch das wurde abgelehnt mit Hinweis auf das Kreislaufwirtschafts- und Landesimmissionsschutzgesetz. Doch viele andere NRW-Gemeinden haben Allgemeinverfügungen erlassen, die solche Feuer zulassen. Wie kann ich reagieren?­

Wir geben Ihnen in einem Punkt Recht. In NRW ist das Verbrennen von Schlagabraum nach § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes nur dann verboten, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt wird. Grundsätzlich können die Gemeinden also in einer ordnungsbehördlichen Verordnung Einzelheiten bestimmen, wie man Schlagabraum im Außenbereich (im Freien) verbrennen...