Satzungsänderung wirksam?

Ich bin im Vorstand des Grundschulfördervereins. In der Satzung steht: „Wenn die Satzung geändert werden soll, muss das zwei Wochen vorher in der örtlichen Presse angekündigt werden. Der alte und der neue Wortlaut muss veröffentlicht werden.“ Doch die Ortspresse will den Text nicht kostenlos veröffentlichen. Was können wir tun, damit das Amtsgericht die Änderung anerkennt?

In § 71 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es sinngemäß: „Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister“.

Nach der bisherigen Rechtsprechung ist es so, dass unzulässige Satzungsänderungen nicht im Vereinsregister eingetragen werden dürfen.

Nach der bisher...