Rundfunkbeitrag für Hähnchenstall?

Wir betreiben einen Hähnchenstall gewerblich. Nun verlangt die GEZ für den Stall Rundfunkgebühren. Im Stall befinden sich weder Radio noch Fernseher. Ist die Gebührenforderung rechtens?

Nach dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) ist neben dem Rundfunkbeitrag im privaten Bereich von derzeit 17,50 €/Monat für jede Betriebsstätte ein Beitrag zu entrichten. Er beträgt ein Drittel des Beitrages für den privaten Bereich, zurzeit 5,83 €/Monat.

Der Beitrag gilt für eine Betriebsstätte, in der neben dem Inhaber bis zu acht Beschäftigte tätig sind und ein betrieblich genutztes Kfz verwendet wird. Im Gegensatz zu der alten Regelung fällt für Schlepper, Mähdrescher und sonstige selbstfahrende Arbeitsmaschinen kein Beitrag mehr an.

Der Beitrag für die Betriebsstätte fällt unabhängig davon an, ob tatsächlich Beschäftigte, Kfz, Radio oder Fernsehen vorhanden sind. Allein die Empfangsmöglichkeit löst die...