Rundfunkbeiträge für verpachteten Betrieb?

Leserfrage: Für unsere „Wohnstätte“ bezahle ich die Rundfunkgebühr. Der Beitragsservice fordert von mir die Rundfunkgebühr für die nicht existente „landwirtschaftliche Betriebsstätte“. Was ist zu tun?

Wochenblatt-Leser Lothar H. in G. fragt: Seit 2017 verpachte ich meinen Acker und einige Wirtschaftsgebäude meines landwirtschaftlichen Betriebs. Für unsere „Wohnstätte“ bezahle ich die Rundfunkgebühr. Seit 2018 fordert der Beitragsservice von mir die Rundfunkgebühr für die „landwirtschaftliche Betriebsstätte“. Mein schriftlicher Hinweise, dass bei mir kein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, wird negiert. Was ist zu tun?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) ist neben dem Rundfunkbeitrag im privaten Bereich von derzeit 18,36 €/Monat für die Betriebsstätte von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag, der 1/3 des Beitrages für den privaten Bereich ­beträgt, also zurzeit in Höhe von 6,12 €/Monat, zu...