Pflege: Reicht eine Vollmacht aus?

Wir pflegen eine demente Frau, die bei uns wohnt. Eine Vollmacht liegt vor. Wir arbeiten für sie etwa 120 Stunden/Monat. Einschließlich Miete, Verpflegung, Putzen und Wäsche kommen wir auf Kosten von 2200 €/Monat. Rente und Pflegegeld der Frau buche ich auf unser Konto. Ist das korrekt?

Ihr Vorgehen ist problematisch. Nach Ihrer Schilderung könnte die ältere demente Frau geschäftsunfähig sein. Rechtliche Handlungen von geschäftsunfähigen Personen sind unwirksam. Daher muss eine andere Person eingesetzt werden, um wirksame Rechtshandlungen vornehmen zu können. Das dürfen Sie nicht selbst tun. Die in Ihrem Besitz befindliche Vollmacht sollten Sie rechtlich prüfen lasen. War die Frau, als sie die Vollmacht ausgestellt hat, noch geschäftsfähig?

Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine Betreuung vor. Nach § 1896 Abs. 1 BGB bestellt das Betreuungsgericht (Amtsgericht) für einen...