Papas Fotos: Gratis in der Ortschronik?

Mein Vater war Landwirt und hat bereits in jungen Jahren viel fotografiert. Ein Freund von ihm hat einige der Fotos später in einem Bildband veröffentlicht. Jetzt hat unsere Kommune eine zweibändige Stadtgeschichte erstellt. Darin finden sich viele Fotos meines Vaters, allerdings ohne Angabe seines Namens. Ist das erlaubt? Mein Vater ist 1982 gestorben. Steht mir als Eigentümer der Fotos ein Honorar zu? Und wenn ja: Wie wird es errechnet?

Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Texte und Fotografien für den Zeitraum bis 70 Jahre nach dem Tod des Textautors oder
Fotografen, also des „Urhebers“, rechtlich geschützt. Ob die Person haupt- oder nebenberuflich als Autor oder Fotograf tätig war oder diesem kreativen Schaffen als Hobby nachging, spielt beim Urheberrecht keine Rolle.

Nach dem Tod des Urhebers geht dieses Urheberrecht an einem Text oder Bild auf seine Erben über. Sind die Rechte 70 Jahre nach Tod des Urhebers erloschen, können die Texte und Bilder in der Regel frei verwendet werden. Bis dahin aber haben allein der jeweilige Inhaber der Urheberrechte oder der Erbe das Recht zu entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang sein Text oder Foto von Dritten genutzt werden darf, etwa im Rahmen von Veröffentlichungen. Er kann Dritten ein Nutzungsrecht...