Ihre Anfrage können wir nicht ganz nachvollziehen. Einerseits haben Sie Bedenken, weil in dem Osterfeuer immer wieder Holzabfälle, Nägel und anderer Unrat mit verbrannt werden. Andererseits wollen Sie die KLJB nicht vor den Kopf stoßen. Sie könnten der Landjugend ja ohne Weiteres die Nutzung Ihrer Fläche verbieten, dann hätte sich das Thema für Sie erledigt.
Sie sollten mit dem Vorstand der KLJB schriftlich Folgendes vereinbaren: Die KLJB muss dafür sorgen, dass nur Hecken- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes Holz auf das Osterfeuer kommt. Vor dem Abbrennen sollten Sie den Haufen mit einem Vertreter der Feuerwehr und der Landjugend begutachten. In den Vertrag sollten Sie aufnehmen, dass die KLJB das Osterfeuer beim Ordnungsamt der Kommune anmelden muss und dass die Brandstelle sowie die Umgebung später von jeglichem Abfall und Unrat zu säubern sind.
Sie könnten von der KLJB auch die Hinterlegung einer Kaution bei einer Bank fordern. Mit dem Geld könnten Sie später eventuelle Schäden, die durch das Osterfeuer entstanden sind, bezahlen. Doch im Einzelfall dürfte es schwierig werden, die Schuldfrage bei derartigen Schäden zu klären. Steckt etwa ein Nagel im Schlepperreifen, könnten Sie den auch auf der Straße aufgesammelt haben.
Zudem verursacht die Bereitstellung einer Kaution bei der Bank Kosten. Auch deshalb dürfte sich die KLJB dagegen sträuben. Falls Ihnen das gesamte Risiko mit dem Osterfeuer zu groß erscheint, sollten Sie der Landjugend klipp und klar sagen: Bitte sucht Euch einen anderen Ort für das Osterfeuer. Vielleicht besitzt Ihre Gemeinde ja ein Grundstück am Ortsrand, das sich für diesen Zweck viel besser eignet.