Öltanks prüfen?

Der Kreis hat mich aufge­fordert, meine Heizöltanks (6600 l) prüfen zu lassen. Die Prüfkosten betragen 180 €. 2015 hat die Stadt Wasserschutzzonen ausgewiesen. Meine Hofstelle befindet sich in der Schutzzone 3 A. Meines Erachtens müsste das Wasserwerk die Prüfkosten übernehmen, weil es die Prüfung veranlasst hat. Oder sehe ich das falsch?

Wird ein Heizöltank in Betrieb genommen oder wesentlich verändert, müssen oberirdische Tanks ab einem bestimmten Füllinhalt und Erdtanks durch einen Sachverständigen nach der Verord­nung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einmalig geprüft werden. Befinden sich die Anlagen allerdings in Wasserschutzgebieten, werden wiederkehrende Prüfungen erforderlich.

Ein Entschädigungsanspruch nach § 52 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) kann bestehen, wenn eine Anordnung...