Nur Ortsansässige als Vertreter

In einer benachbarten Stadt ist die Gründung eines Wirt­schaftswegeverbandes angedacht. Ich besitze dort Flächen. In der vorläu­figen Satzung heißt es, dass nur Mitglieder mit Wohnsitz in der betreffenden Stadt zu Vertre­tern des Verbandes gewählt werden dürfen. Dabei würde ich gerne im Ausschuss mitwirken. Ist das zulässig?

Grundsätzlich bestimmt die Mitgliederversammlung des Wirtschaftswegeverbandes den Inhalt der Satzung, der ja offenbar noch mehrheitlich abgestimmt werden muss.

Wie Sie richtigerweise vorbringen, halten auch wir es nicht für angemessen, die...