Nur Ortsansässige als Vertreter
In einer benachbarten Stadt ist die Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes angedacht. Ich besitze dort Flächen. In der vorläufigen Satzung heißt es, dass nur Mitglieder mit Wohnsitz in der betreffenden Stadt zu Vertretern des Verbandes gewählt werden dürfen. Dabei würde ich gerne im Ausschuss mitwirken. Ist das zulässig?