Neue Wohnhäuser am Ortsrand?

Wir betreiben eine Baumschule mit Großhandel. Unsere Hofstelle mit Maschinenhalle, Büro und Sozialgebäude liegt im Außenbereich an einer Stichstraße. Gegenüber befindet sich eine Splittersiedlung mit vier Wohnhäusern. Ein Immobilienbüro bietet nun Baugrundstücke in der Siedlung an. Jetzt schon haben wir Ärger wegen der Lärmbelästigung. Die Stadt will für die Fläche eine Außenbereichssatzung aufstellen. Wie können wir uns wehren?

Die Stadt möchte den genannten Bereich offensichtlich nach § 35 Abs. 6 BauGB mit einer Außenbereichssatzung überplanen, um so einzelne Baugrundstücke ausweisen zu können. Bei Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung anzuwenden.

Konkret bedeutet dies Folgendes: Als Nachbar müssen Sie nicht gefragt werden. Doch die Öffentlichkeit und die sonstigen Behörden müssen am Planverfahren beteiligt werden. Zum Beispiel muss die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben.

Dies müssen Sie in Ihrer konkreten Situation auch tun...