Muss Gemeinde Graben räumen?

Der Seitengraben an der Straße zu unserem Hof dient zu 90 % der Entwässerung des Weges. Zudem nimmt er Dränagewasser und etwas Wasser von der Hofstelle auf. In den letzten Jahren habe ich den Graben freigeschnitten und Baggerarbeiten bezahlt. Kann ich fordern, dass die Gemeinde den Graben räumt und andere Arbeiten ausführt?

Handelt es sich bei dem Graben um ein Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes NRW (LWG), ist die Kommune gemäß § 91 LWG unterhaltungspflichtig, soweit nicht einem Wasserverband nach Gesetz oder Satzung die Gewässerunterhaltung obliegt. Ein fließendes Gewässer gilt jedoch nur dann als Gewässer im Sinne des LWG, wenn es der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dient. Darüber hinaus sind zur Straßenentwässerung...