Muss ein Unbeteiliger Wildschaden entfernen?

Auf meinem Weg zum Frühdienst lag ein angefahrenes Reh mitten auf der Straße. Ich fuhr weiter, rief im Auto aber die Polizei an. Der Polizist meinte, ich müsse zurückfahren und das Reh von der Straße ziehen, sonst würde ich mich mitschuldig machen, falls ein Unfall passiert. Hätte ich das Reh tatsächlich von der Straße ziehen müssen? Was kann die Polizei fordern?

Die Polizei konnte nicht verlangen, dass Sie zu dem Ort des Wildunfalles zurückfahren und das angefahrene Reh von der Straße ziehen. So etwas kann die Polizei nur in ganz engen Grenzen ­f­ordern. Sie waren nicht der Verursacher des Unfalls, sondern Nicht­störer.

Die Polizei hätte das Ihnen abverlangte Tun nur verlangen können, wenn ein...