Leitungsrecht: Verkauf rechtens?

Das Amtsgericht hat mir mitgeteilt, dass ein Rohrleitungsrecht, das zugunsten des Kreiswasserwerkes im Grundbuch auf meinem Grundstück eingetragen ist, auf eine dritte Person übertragen wurde. Durfte das Wasserwerk das Recht abgeben (verkaufen), ohne mich zu fragen? Die Wasserleitung dient nur noch privaten Zwecken.

Leitungsrechte, zum Beispiel für Wasser, Gas, Industriegüter oder Fernwärme, werden durch die Leitungsunternehmen rechtlich abgesichert, indem beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden. Dazu versuchen die Unternehmen zunächst, die freiwillige Zustimmung des Grundeigentümers zu erhalten. Gelingt dies nicht, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit, sich das Recht durch Enteignung zu verschaffen, etwa für Wasser- oder Gasleitungen, die öffentlichen Zwecken dienen.

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