Lehmabgrabung bedroht Wohnhaus

Mein Nachbar hat seine 3 ha große Weide einer Ziegelei zur Lehmabgrabung bis zur Tiefe von 1,70 m angeboten. Unser Wohnhaus befindet sich 20 m von der Grenze entfernt. Nach der Abgrabung wird die Fläche rekultiviert. Ich befürchte, dass sich dort eine Wasserfläche bildet. Kann ich mich wehren?

Die Lehmabgrabung ist genehmigungspflichtig. Es handelt sich um ein Verfahren, dessen Inhalte sich nach dem Abgrabungsgesetz NRW und nicht nach dem Bundesberggesetz richten. Es geht um die oberirdische Gewinnung von Lehm, der zu den Bodenschätzen im Sinne des Landesgesetzes gehört.

Der Kreis ist für das Abgrabungsverfahren zuständig. Die Behörde prüft die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme, dabei werden verschiedene Belange einbezogen, die sich aus dem Abbau auf der 3  ha großen Fläche ergeben können. Solche Belange betreffen die Raumordnung...