Laterne im Baugebiet falsch gesetzt

Uns gehört ein Baugrundstück, das noch nicht bebaut ist. Es gibt nur eine Zufahrt, die aber durch eine mittig stehende Laterne nicht mehr zu befahren ist. Die Laterne steht schon 25 Jahre. Bis vor einiger Zeit war rundherum noch nichts bebaut, sodass wir unser Grundstück von der anderen Seite anfahren konnten. Auf den Plänen der VEW ist die Laterne seitlich eingezeichnet. Die Gemeinde hat die Laterne damals falsch gesetzt. Wer muss die Kosten fürs Umsetzen tragen?

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, sofern die Laterne auf öffentlichem Grund und Boden steht. Wir gehen davon aus, dass die Straßenlaterne nicht auf Ihrem Privatgrundstück, sondern auf dem Straßengrundstück steht. Verursacherprinzip bedeutet, dass derjenige, der die Versetzung haben will, diese auch zu bezahlen hat.

Nach Ihrer Schilderung steht die Laterne jedoch seit Jahren an falscher Stelle. Auf den Plänen der VEW hätte sie nicht mittig, sondern...