Kleinkläranlage doppelt prüfen?

Seit 1999 wird unsere Tropfkörperanlage zweimal pro Jahr von einer anerkannten Firma gewartet. Entsorgt wird auf eigener Fläche. Jetzt will die Gemeinde unsere Anlage außerplanmäßig nochmal prüfen. Sie beruft sich auf die Gemeindesatzung und das Landeswassergesetz. Können wir uns wehren?

Der Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage für das Einleiten von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer oder in das Grundwasser bedarf­ der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasser­behörde. Kleinkläranlagen als Abwasserbehandlungsanlagen sind ständig so zu betreiben und zu unterhalten, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Um dieses zu gewährleisten, verlangen die Behörden die Vorlage eines Wartungsvertrages mit dem Hersteller bzw. einer anderen zugelassenen Firma....