Kein Bauland – Entschädigung?

Die Gemeinde hatte meine Fläche am Ortsrand als Bauland ausgewiesen. Doch nun hat sie das wieder geändert, die Fläche soll Acker bleiben. Kann ich Entschädigung fordern?

Die Gemeinde hat vorgesehenes Bauland offensichtlich wieder zu Acker zurückgestuft. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie für diesen Vorgang keine Entschädigung fordern können.

Das Planungsrecht ist Ausdruck der Planungshoheit der Gemeinde, die im Grundgesetz festgeschrieben ist. Nach Artikel 28 Grundgesetz und den Verfassungen der Länder...