Kanäle entfernen?

Die Gemeinde hat 1961 einen Schmutzwasserkanal und 1978 einen Regenwasserkanal durch mein Grundstück gebaut. Im Grundbuch wurde nichts eingetragen, wir wurden nicht entschädigt. Kann ich den Rückbau der Leitungen verlangen? Die Gemeinde könnte beide Kanäle auch im Straßenseitengraben verlegen.

Grundsätzlich ist eine Gemeinde zu einer solchen Vorgehensweise nach § 46 des Landeswassergesetzes befugt. Hiernach darf für die öffentliche Abwasserbeseitigung, darunter fallen auch Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanäle, eine Beschränkung oder Entziehung von Grundeigentum oder Rechten am...