Illegal abgeladenen Müll entsorgen?

Ist die Gemeinde nur dann verpflichtet, wild abgeladenen Müll zu entsorgen, wenn sich der Unrat auf ihren Flächen oder in Straßengräben befindet? Es landen immer wieder Müllsäcke in unserem Wald. Die Gemeinde sagt: Wir müssen den Müll selbst aufsammeln und entsorgen.

In der Tat ist die illegale Abfallentsorgung durch unbekannte Personen ein häufiges Problem. Rechtlich ist das Ganze so zu bewerten:

Die in § 17 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelte und durch kommunale Satzungen konkretisierte abfallrechtliche Überlassungspflicht gilt nicht nur für alle eigenen Abfälle eines Haus- und Grundbesitzers, sondern auch für Fremdabfälle, die ohne seinen Willen auf seinem Grundstück abgelagert werden. Die Gerichte bestätigen die Ent­sorgungspflicht des Grundstücks­eigentümers insbesondere...