Die Forderung des Stromversorgers ist nicht berechtigt. Zwar wird der Beweis für den Umfang der Stromlieferung über den Stromzähler geführt, denn die von dem Versorger gelieferte Elektrizität wird nach § 8 Abs. 1 Stromgrundversorgungsverordnung durch geeichte Messeinrichtungen festgestellt. Doch in Ihrem Fall war es so, dass der Zähler defekt war. Haben Sie ihn aufgehoben? Ist er untersucht worden? Stellt sich heraus, dass der Stromzähler defekt war, kann Eon den Umfang der tatsächlichen Lieferung nicht beweisen.
Möglich ist aber auch, dass der Monteur den Stromzähler mitgenommen hat. Dann werden Sie den Gegenbeweis nur anhand der Tatsache führen können, dass Sie vor und nach dem fraglichen Zeitraum stets nur 120 bis 150 €/Monat zahlen mussten. Zudem müssten Sie nachweisen, dass in den fünf Monaten keine Sonderverbräuche stattgefunden haben. Was könnte da in Betracht kommen? Erhebliche Stromkosten für die Getreidetrocknung, für die Heizung oder etwas anderes?
Sie müssten Eon glaubhaft darlegen, dass keiner der möglichen Verbräuche in Betracht kommt. Mit einer solchen „Gegendarstellung“, die Hand und Fuß haben muss, können Sie die Beweisführung des Versorgers erschüttern. Deshalb sollten Sie die geforderten 4.000 € nicht zahlen, sondern nur maximal 750 € für die fünf
Monate.
Nach § 8 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung können Sie vom Stromversorger verlangen, dass er die Messeinrichtungen nachprüft, falls Abweichungen bestehen. Die Kosten der Nachprüfung trägt der Versorger, falls sich herausstellt, dass eine übermäßige Abweichung vorliegt, ansonsten müssen Sie die Kosten zahlen.