Hof überflutet: Muss ich das dulden?

Nach starkem Regen strömt regelmäßig Wasser von einem abschüssigen Gemeindeweg auf unseren Hof. Die Entwässerungsrohre der Hoffläche sind dafür nicht ausgelegt. Der Weg hat keinen Graben, der das Wasser ableitet. Müssen wir dies dulden? Der Wasser- und Bodenverband sagt, die Gemeinde sei zuständig.

Die Wasser- und Bodenverbände sind für die Unterhaltung und den Ausbau von sonstigen Gewässern im Sinne des § 3 Landeswassergesetz NRW zuständig. Zu den Gewässern zählen keine Straßenseitengräben. Die Auskunft des Wasser- und Bodenverbandes ist daher korrekt.

Sie müssen sich an Ihre Gemeinde halten. Sie hat bei der Planung und dem Bau von Straßen die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Zu...