Herrenloser Kater

Wir hatten einen herrenlosen Kater aufgenommen, ihn kastrieren, chippen und tätowieren lassen. Er wird von uns als Freigänger gehalten. Jetzt wurde der Kater von Leuten auf dem nahe gelegenen Parkplatz eines Discounters bei der Stadt als Fundtier gemeldet und ins Kreistierheim gebracht. Nun sollen wir die Kosten von 56 € tragen. Die Stadt müsste doch in der Lage sein, Chip und Tätowierung auszulesen und den Besitzer des Tieres festzustellen.

Kosten, die für die Unterbringung eines Fundtieres geltend gemacht werden, muss der Besitzer übernehmen. Für Fundtiere sind die Gemeinden zuständig. Sie trifft auch die Verpflichtung, für die Unterbringung der Fundtiere für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten Sorge zu tragen, bis sich der Besitzer gemeldet hat oder ermittelt werden konnte.

Wird eine Hauskatze auf einem Parkplatz aufgefunden, so mag dies durchaus den Eindruck erwecken, dass es sich um ein verloren gegangenes Tier handelt. Dem steht auch nicht entgegen, dass in Sichtweite des Supermarktgrundstückes das Grundstück des...