Heirat: Nur mit Trauzeugen?

Wir möchten in diesem Jahr heiraten und hätten gern gewusst: Sind Trauzeugen eigentlich noch Pflicht? Oder kann man inzwischen darauf verzichten?

Bis vor 20 Jahren waren für eine standesamtliche Eheschließung Trauzeugen fest vorgeschrieben. In der Schweiz und in Österreich sind bis heute zwei Trauzeugen Pflicht. In Deutschland hingegen wurde die „Muss-Regelung“ 1998 in eine „Kann-Regelung“ geändert. Seitdem heißt es im § 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschließenden dies wünschen.“ Trauzeugen sind also keine Pflicht.

Die Eheschließung im Standesamt ist hierzulande Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Ob dabei Trauzeugen...