Haftung bei Unfall auf Waldweg?

Ich bin Vorstandsmitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG). Unsere Wege im Wald sind durch starke Regengüsse teils unterspült und haben tiefe Rinnen. An den Ein- und Zufahrten stehen zwar die Schilder „Nur für Land- und Forstwirtschaft frei“, trotzdem nutzen Autofahrer immer wieder unsere Wege. Haftet die Forstbetriebsgemeinschaft, wenn jemand sein Auto im Wald demoliert?

Das Fahren mit motorgetriebenen Fahrzeugen im Wald ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) des Landesforstgesetzes (LFoG) verboten, soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Diese Befugnis ergibt sich etwa für die Forstbehörde direkt aus dem LFoG. Auch Polizei und Rettungskräfte dürfen im Wald aufgrund ihrer besonderen Aufgaben mit dem Auto fahren. Der Waldbesitzer kann aber auch anderen Personen das Befahren seiner Wege gestatten.

Wenn nun ein Autofahrer befugt auf einem Waldweg fährt und das Fahrzeug...