Grundsteuer: Keine Post bekommen

Leserfrage: Ist es in Ordnung, dass ich zur Grundsteuererklärung bis jetzt noch keine Post vom Finanzamt bekommen habe?

Wochenblatt-Leserin Elisabeth G. in F. fragt: Das angekündigte Schreiben der Finanzverwaltung aus Düsseldorf zur Grundsteuer ist bei uns nicht eingegangen. Ich benötige das Aktenzeichen, um im Internet die erforderlichen Angaben zu machen. Wie soll ich mich verhalten?

Wochenblatt-Redakteurin Rebecca Kopf gibt Auskunft: Das Finanzamt führt jedes Grundstück bzw. jede wirtschaftliche Einheit unter einem Aktenzeichen bzw. einer Steuernummer (bisher: Einheitswertaktenzeichen). Bei Eigentümern von land- und forstwirtschaftlichen Flächen innerhalb einer Gemarkung werden diese unter einem Aktenzeichen bzw. einer Steuernummer zusammengefasst. Das Aktenzeichen ist in der Grundsteuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts anzugeben. Diese müssen Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

Anfrage beim Finanzministerium

Unsere Anfrage beim Ministerium der Finanzen ergab, dass Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Mai und Juni ein individuelles Schreiben ihres lokalen Finanzamts mit den Daten für die Feststellungserklärung wie dem Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert erhalten haben.

Mit den Infoschreiben an Betriebe mit Wohnteil und Betriebswohnungen wird ein neues Konto im Grundvermögen sowie gegebenenfalls ein...