Wochenblatt-Leser Ludger P. in N. beabsichtigt, seine Hofstelle zu verkaufen. Die landwirtschaftliche Fläche (LN) von 15,5 ha behält er und verpachtet sie. Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Hofverkauf? Muss er für die Flächen noch Grundsteuer A bezahlen?
Steuerberater Arno Ruffer vom WLV gibt Auskunft: Der Verkauf der Hofstelle löst Einkommensteuer aus, soweit steuerliches Betriebsvermögen betroffen ist. Das sind vor allem die Wirtschaftsgebäude (wie Stallungen, Scheune) und der dazugehörige Grund und Boden. Zu versteuern ist regelmäßig der Verkehrswert (steuerlich: Teilwert) der Gebäude.
Buchwerte dürften im nennenswerten Umfang bei älteren Hofstellen nicht vorhanden sein. Beim Grund und Boden ist der Unterschied zwischen dem Verkehrswert und der achtfachen Ertragsmesszahl als Buchwert zu versteuern. In beiden Fällen ist der Verkauf als laufender Gewinn dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen.
Verkauf des privaten Betriebsleiterhauses steuerfrei
Der Verkauf des ehemaligen Betriebsleiterhauses löst keine Einkommensteuer aus, weil das Wohnhaus – soweit es nicht denkmalgeschützt ist – spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 1998 nach den gesetzlichen Vorschriften privatisiert wurde.
Die nicht verkaufte LN zur Größe von 15,5 ha bleibt Betriebsvermögen. Aus den Verpachtungsumsätzen erzielen Sie weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Für diese Flächen müssen Sie jetzt und künftig weiterhin die Grundsteuer A bezahlen.
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(Folge 27-2022)