Grabenaushub auf die Felder?
Der Kreis mäht bei uns die Gräben aus. Der Aushub – auch das Astwerk – wird auf die angrenzenden Felder und Wiesen abgelegt, ohne ihn zu beseitigen. Beim Mähen im Frühjahr haben wir dann die Äste im Mähwerk. Auf Beschwerden reagiert der Kreis nicht. Er meint, die Anlieger müssten den Aushub beseitigen. Stimmt das?
§ 97 Landeswassergesetz NRW (LWG) sowie auch die vergleichbare bundesrechtliche Vorschrift des § 41 Wasserhaushaltsgesetz begründen für den Gewässereigentümer und den Anlieger von Ufergrundstücken bestimmte Duldungs-, Unterlassungs- und Bewirtschaftungspflichten. Danach haben Eigentümer und Anlieger eines...