Grabenaushub auf die Felder?

Der Kreis mäht bei uns die Gräben aus. Der Aushub – auch das Astwerk – wird auf die angrenzenden Felder und Wiesen abgelegt, ohne ihn zu beseitigen. Beim Mähen im Frühjahr haben wir dann die Äste im Mähwerk. Auf Beschwerden re­agiert der Kreis nicht. Er meint, die Anlieger müssten den Aushub beseitigen. Stimmt das?

§ 97 Landeswassergesetz NRW (LWG) sowie auch die vergleichbare bundesrechtliche Vorschrift des § 41 Wasserhaushaltsgesetz begründen für den Gewässereigentümer und den Anlieger von Ufergrundstücken bestimmte Duldungs-, Unterlassungs- und Bewirtschaftungspflichten. Danach haben Eigentümer und Anlieger eines...