Gitterboxen im Schutzgebiet?

Unser Nachbar hat auf seinem Acker im Außenbereich, in Grenznähe, Gitterboxen aufgestellt. Darin lagert er Kaminholz. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet. Ist das Abstellen erlaubt?

Ihr Nachbar muss sich an die Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes (NachbG) NRW halten. Danach muss er mit den Gitterboxen einen Mindestabstand von 0,5 m zur Grenze einhalten. Ist der Stapel höher, muss der Abstand um so viel über 0,5 m betragen, als ihre Höhe das Maß von 2 m übersteigt (§ 31 Abs. 1 NachbG NRW). Die Gitterboxen verhindern, dass das in der Regel kurz geschnittene...