Für Wasserentnahme zahlen?

Wir fördern Grundwasser für Haushalt und Hof. Der Brunnen ist 8 m tief. Müssen wir für die Entnahme ein Entgelt bezahlen? Was gilt, wenn wir Wasser aus einem Gewässer (Teich, Bach) für die Beregnung unserer Felder entnehmen?

Das Land Nordrhein-Westfalen erhebt unter anderem für das Entnehmen und Ableiten von Grundwasser und Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Wasserentnahmeentgelt. Geregelt ist dies im Wasser­entnahmeentgeltgesetz des Landes NRW (WasEG).

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. November 2017 festgestellt, dass diese Entgelterhebung grundsätzlich rechtmäßig ist.

Das Entgelt wird allerdings nur insoweit...