Freigänger-Katzen

Unser Nachbar hat ein Problem mit freilaufenden Katzen. Er meint, dass das Polster seiner Kutsche, die unter seinem Carport steht, von einer Katze zerkratzt worden ist. Jetzt hat er eine Katze eingefangen und will sie, falls der Halter nicht auffindbar sein sollte, ins Tierheim bringen. Wir haben auch Freigänger, und seitdem ist ein Kater verschwunden. Darf der Nachbar Katzen einfach so einfangen? Wie können wir unsere Freigänger schützen?

Katzen sind keine Sachen. Auf sie sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechend anzuwenden. Sachen, und damit auch Tiere, sind verloren und als Fundsachen zu behandeln, wenn sie besitzlos, aber nicht herrenlos sind. Bei Fundtieren geht das Bürgerliche Gesetzbuch davon aus, dass derjenige, der eine verlorene Sache findet, dem Eigentümer, oder wenn er diesen nicht kennt, der zuständigen Ordnungsbehörde eine Anzeige machen muss. Der Finder ist dann entweder zur ordnungsgemäßen Verwahrung der Fundsache, also der Katze, verpflichtet oder er kann das Tier beim Fundbüro abgeben. Diese Fundbüros übertragen dann die...