Wochenblatt-Leser Friedrich D. fragt: Wann gab es die erste Flurbereinigung im Altkreis Beckum? Welche Zuschüsse gab es damals? Unsere Gemeinde hat einen verrohrten Vorfluter zu einem öffentlichen Regenwasserkanal umgewidmet. Was ist ein Vorfluter, rechtlich gesehen? Darf eine Gemeinde einen Vorfluter einfach so umwidmen?
Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Ansprechpartner finden: Anfragen zu Flurbereinigungsverfahren im Kreis Warendorf (Altkreis Beckum) beantwortet die Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung/Bodenordnung-Flurbereinigungsbehörde). Gegebenenfalls sind bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde in Coesfeld noch Unterlagen aus Verfahren zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts vorhanden.
Vorfluter für mehrere Eigentümer
Der Begriff „Vorfluter“: Fließende Gewässer sind oberirdische Gewässer mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen (§ 2 Abs. 2 des Landeswassergesetzes NRW). Demgegenüber sind Abwasser oder Niederschlagswasser (Regenwasser-)Kanäle oder Straßenseitengräben keine Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes.
Umwidmung: Um diesen Aspekt abschließend zu klären, bedarf es weiterer Sachverhaltsangaben. Entscheidend für die rechtliche Einordnung des von Ihnen angesprochenen verrohrten Gewässerlaufes ist die Zweckbestimmung und die tatsächliche Art der Inanspruchnahme.
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(Folge 4-2023)