Darf Stadt Erlöse vereinnahmen?

Unsere Stadt besteht aus 29 Gemeinden. In unserem Dorf existiert seit Jahren eine Interessentengemein-schaft (IG), die Wege und andere Randflächen besitzt. Die Erträge aus den Flächen – etwa Konzessionsabgaben oder wenn Kiesland verkauft wird – fließen in den Haushalt der Stadt. Darf die Stadt die Erlöse behalten?

Ihre Anfrage betrifft das Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Es enthält in § 6 eine Regelung, wonach Einkünfte aus der Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten unter den Beteiligten der Interessentengemeinschaft zu verteilen sind. Ihre Gemeinde hat die Erlöse bislang nicht verteilt. Vielmehr sind sämtliche Erträge in den Haushalt der Gemeinde geflossen und dort verblieben.

Diese Vorgehensweise ist dann rechtmäßig, wenn einer der...