Böschung kahl geschlagen

In der Flurbereinigung haben wir ein Böschungsgrundstück von der Gemeinde gekauft. Ohne Rücksprache haben Mitarbeiter des Bauhofes die Böschung kahl geschlagen. Sie meinten, in ihren Plänen wäre die Böschung noch als Gemeindeeigentum ausgewiesen. Was kann ich fordern?

Wir gehen davon aus, dass Sie als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen wurden. Damit dürften die Eigentumsverhältnisse an der Böschung geklärt sein. Auch wenn sich die Mitarbeiter des Bauhofes geirrt haben („falsche Eigentumsangabe in ihren...