Wir gehen davon aus, dass Sie als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen wurden. Damit dürften die Eigentumsverhältnisse an der Böschung geklärt sein. Auch wenn sich die Mitarbeiter des Bauhofes geirrt haben („falsche Eigentumsangabe in ihren Plänen“), muss die Gemeinde Schadenersatz leisten. Es reicht aus, wenn die Mitarbeiter fahrlässig gehandelt haben. Sie hätten die Eigentumsfrage vorab klären müssen. Beim Schadenersatz gilt der Grundsatz der „Naturalrestitution“. Danach ist ein Schädiger verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Die Gemeinde muss die Böschung neu bepflanzen. Zudem muss sie Ihnen das Brennholz ersetzen.