Wir können Sie beruhigen, als sogenannter „Alt-Sachkundiger“ müssen Sie keine Sachkundeausbildung machen. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich sind Sie bereits sachkundig. Um weiterhin Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen, müssen Sie allerdings zwei Dinge tun:
- Bis zum 26. Mai 2015 müssen Sie beim Pflanzenschutzdienst die Ausstellung eines Sachkundenachweises in Form einer Scheckkarte beantragen. Das hierfür erforderliche Formular finden Sie im Internet auf der Homepage der Landwirtschaftskammer unter www.landwirtschaftskammer.de im Bereich Pflanzenschutz-Sachkunde unter „Neuer Sachkundenachweis“.
Den ausgefüllten Antrag können Sie mit Kopien Ihrer Zeugnisse bzw. Urkunden über Abschlussprüfungen an die dort angegebene Adresse einsenden. Dabei sollten Sie im Antrag sowohl die Anwendung als auch die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln ankreuzen.
Der Ausweis kostet 40 € und wird Ihnen im Laufe des Jahres zugeschickt. Mit diesem Ausweis ist die Sachkunde ein Leben lang gültig.
- Darüber hinaus müssen Sie regelmäßig, alle drei Jahre Fortbildungsveranstaltungen nachweisen. Dies ist aber nur dann erforderlich, wenn Sie tatsächlich Pflanzenschutz selbst durchführen bzw. Ihre Auszubildenden anleiten.
Für Alt-Sachkundige, die vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren, gilt der erste Fortbildungszeitraum für die Jahre 2013, 2014 und 2015. Auf den Veranstaltungen, zum Beispiel der Landwirtschaftskammer NRW, erhalten Sie eine Fortbildungsbescheinigung, die Sie bei Prüfungen etwa im Rahmen von Cross Compliance vorlegen müssen.
Allen „Alt-Sachkundigen“ etwa mit landwirtschaftlicher Ausbildung raten wir, zumindest den Sachkundenachweis zu beantragen. Dies auch dann, wenn zurzeit keine Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Falls Sie später einmal den Pflanzenschutz wieder selbst übernehmen wollen, müssen Sie nur die notwendige Fortbildung nachholen.
Beantragen Sie den Ausweis dagegen nicht bis zum 26. Mai 2015, sind Sie nicht mehr sachkundig und müssen eine komplett neue Prüfung ablegen.