Auch während der Corona-Pandemie finden Betriebsprüfungen statt. Vor-Ort-Kontrollen wurden aber seit April 2020 eingeschränkt, seit Januar 2021 komplett eingestellt, um Betriebsleiter und Kammermitarbeiter zu schützen. 2020 wurden keine Präsenzprüfungen gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt.
Die Prüfungen erfolgen anhand von Akten. Dafür fordert die Kammer die betroffenen Betriebe auf, Unterlagen wie beispielsweise Düngebedarfsermittlungen, Bodenuntersuchungsergebnisse, Lieferscheine, Nachweise zu gehaltenen Tieren und Güllelagerkapazität per Post oder E-Mail zu schicken. Die Unterlagen können Sie auch kontaktlos bei den Kreisstellen abgeben.
Diese werden dann nach der Kontrolle zurückgeschickt. Das Ergebnis der Aktenprüfungen wird den Betroffenen mit Zusendung der Durchschrift des erstellten Prüfberichtes mitgeteilt und erforderlichenfalls telefonisch erläutert. Nur wenn der Kammermitarbeiter die Prüfung nicht komplett abschließen kann, weil er etwa die vorhandene Güllelagerkapazität im Büro nicht abschließend ermitteln kann, wird die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt – nach Corona oder nach erfolgter Impfung aller Beteiligten – mit einer Kontrolle vor Ort abgeschlossen.
Betriebsleiter sind verpflichtet, die Aktenprüfungen durch die Vorlage der angeforderten Unterlagen zu ermöglichen. Tun sie das nicht, ist das eine Prüfungsverweigerung, die mit einem hohen Bußgeld und einer 100%igen Prämienkürzung geahndet wird.
(Folge 9-2021)