Anonyme Anzeige: Muss Kreis handeln?

Beim Kreis Borken sind wir anonym angezeigt worden. Unser Hund im Zwinger sei total verkotet, der Zwinger ebenfalls. Daraufhin hat uns das Veterinäramt besucht, aber niemanden angetroffen und den Zwinger inspiziert. Am nächsten Tag hat man uns telefonisch informiert, alles sei in Ordnung. Muss das Amt anonymen Anzeigen nachgehen? Dürfen die Mitarbeiter Hofflächen und Ställe betreten?

Die Pressestelle des Kreises ­Borken teilt uns dazu Folgendes mit:

„Der Kreis Borken geht anonymen Tierschutzanzeigen immer dann nach, wenn sie uns plausibel und fundiert erscheinen. Nach § 16 Abs. 3 Tierschutzgesetz stehen uns Betretungsrechte für alle Grundstücke und Betriebsgebäude usw., ausgenommen Wohnräume, zu. Die Anwesenheit des Tierhalters ist dabei nicht erforderlich. Ein Durchsuchungsrecht ergibt sich daraus jedoch nicht. Die Tierhalter haben uns aber bei Kontrollmaßnahmen zu unterstützen und gegebenenfalls Räume zu öffnen.

Für Wohnräume besteht ein...